Das Bewacherregister (BWR) gibt es seit dem 01. Juni 2019. Es soll den Vollzug des Bewachungsrechts verbessern. Insbesondere bei Vor-Ort-Kontrollen der Vollzugsbehörden können mit Hilfe des BWR Wachpersonen schneller und einfacher überprüft werden. Dazu werden im BWR Daten zur Identifizierung, Erreichbarkeit, aber auch der Qualifikation und Zuverlässigkeit der Wachpersonen gespeichert.
Alle Gewerbebetriebe im Bewachungsgewerbe sind deshalb verpflichtet, die Informationen über Ihre Betriebe und die von ihnen eingesetzten Wachpersonen aktuell zu halten. Die zuständigen Wohnsitz- und Betriebssitzbehörden (§ 34a-Behörden) treffen die Entscheidung, ob Wachpersonen beziehungsweise Gewerbebetriebe zugelassen werden dürfen.
Die Registerbehörde verantwortet den technischen Betrieb des BWR. Sie trifft im gesamten Erlaubnisverfahren und bei der Überprüfung von Wachpersonen keine Entscheidung.